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   BSG, 09.05.1995 - 10 RKg 7/94   

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BSG, 09.05.1995 - 10 RKg 7/94 (https://dejure.org/1995,1015)
BSG, Entscheidung vom 09.05.1995 - 10 RKg 7/94 (https://dejure.org/1995,1015)
BSG, Entscheidung vom 09. Mai 1995 - 10 RKg 7/94 (https://dejure.org/1995,1015)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Richtervorlage eines Gesetzes nach Art. 100 GG, wenn es sich auf bestimmte Betroffene verfassungswidrig auswirkt - Richtervorlage eines Gesetzes nach Art. 100 GG, wenn es sich auf den Kläger verfassungswidrig auswirkt - Zu niedriges Kindergeld bei höheren Steuersätzen - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Richtervorlagen nach Art. 100 GG , Anspruch auf Kindergeld nach § 44e BKGG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

    Auszug aus BSG, 09.05.1995 - 10 RKg 7/94
    Nach Verkündung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 29. Mai 1990 (BVerfGE 82, 60) und nach Verabschiedung des Steueränderungsgesetzes (StÄndG) 1991 mit Einfügung des § 44e BKGG beantragte der Kläger die Zahlung des ausstehenden Kindergeldes für die Jahre 1983 bis 1985 in Höhe von DM 1.080,-.

    Die Höhe des Kindergeldes hat aufgrund Verfassungsrechts (Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Art. 6 Abs. 1 GG) zu gewährleisten, daß das Existenzminimum für die Kinder steuerfrei ist (BVerfG vom 29. Mai 1990, BVerfGE 82, 60; BVerfGE vom 14. Juni 1994 - 1 BvR 1022/88 -, vollständig abgedruckt in EuGRZ 1994, 579).

    Das BVerfG hat in seinem Beschluß vom 29. Mai 1990 (BVerfGE 82, 60) zwar § 10 Abs. 2 BKGG in seiner damaligen Fassung trotz der festgestellten Verfassungswidrigkeit nicht für (teilweise) nichtig, sondern lediglich als mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt.

    Dies beruhte jedoch allein darauf, daß das Gericht dem Gesetzgeber überließ, ob er die verfassungswidrige Benachteiligung der betroffenen Steuerpflichtigen für die Jahre 1983 bis 1985 durch eine Streichung des § 10 Abs. 2 BKGG, durch eine Änderung im Steuerrecht oder durch eine anderweitige Ausgleichsregelung vornehmen wollte (BVerfGE 82, 60, 97).

    Diese Grundsätze treffen ebenso auf die nachträgliche Gewährung von verfassungsrechtlich gebotenem Kindergeld zu; dies gilt auch, soweit diese Sozialleistung innerhalb des dualen Systems des Familienlastenausgleichs (hierzu BVerfGE 82, 60, 78f) Wirkungen auf dem Gebiet des Steuerrechts - die Steuerfreiheit des Existenzminimums für Kinder - zeitigen soll.

  • BVerfG, 25.09.1992 - 2 BvL 5/91

    Grundfreibetrag

    Auszug aus BSG, 09.05.1995 - 10 RKg 7/94
    Entsprechend hat das BVerfG für die Zulässigkeit einer Vorlage zur Höhe des Familienlastenausgleichs in einer neueren Entscheidung ausdrücklich die Feststellung des konkreten Steuersatzes des Klägers des Ausgangsverfahrens verlangt (BVerfG vom 25. September 1992; BVerfGE 87, 153, 168).
  • BVerfG, 08.01.1981 - 2 BvL 3/77

    Verfassungsmäßigkeit des § 64e ABs. 1 BVG

    Auszug aus BSG, 09.05.1995 - 10 RKg 7/94
    Denn auch dann ist die dem BVerfG zur verfassungsrechtlichen Prüfung vorzulegende Norm auf ihren entscheidungserheblichen Teilinhalt einzugrenzen (s zB BVerfG vom 8. Januar 1977, BVerfGE 56, 1, 11; BVerfG vom 13. Dezember 1983, BVerfGE 66, 1, 17).
  • BVerfG, 13.12.1983 - 2 BvL 13/82

    Konkursausfallgeld

    Auszug aus BSG, 09.05.1995 - 10 RKg 7/94
    Denn auch dann ist die dem BVerfG zur verfassungsrechtlichen Prüfung vorzulegende Norm auf ihren entscheidungserheblichen Teilinhalt einzugrenzen (s zB BVerfG vom 8. Januar 1977, BVerfGE 56, 1, 11; BVerfG vom 13. Dezember 1983, BVerfGE 66, 1, 17).
  • Drs-Bund, 27.06.1973 - BT-Drs 7/868
    Auszug aus BSG, 09.05.1995 - 10 RKg 7/94
    Da auf Sozialleistungen beim Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen ein Rechtsanspruch besteht, werden die Nachteile des Leistungsberechtigten durch Verzinsung ausgeglichen (so BT-Drucks 7/868 S 30 zur Regelung des § 44 SGB I).
  • BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvL 3/89

    Verfassungsmäßigkeit der durch die strafbefreiende Erklärung bewirkten

    Auszug aus BSG, 09.05.1995 - 10 RKg 7/94
    Nichts anderes gilt unter Berücksichtigung der Möglichkeit der Aussetzung eines Gerichtsverfahrens zur Vorlage beim BVerfG, wenn der Gesetzgeber einen Gleichheitsverstoß auf verschiedene Weisen heilen kann und eine der Entscheidungsalternativen den Kläger des Ausgangsverfahrens begünstigen kann (hierzu BVerfG vom 27. Juni 1991, BVerfGE 84, 233, 237 [BVerfG 27.06.1991 - 2 BvL 3/89] mwN).
  • BVerfG, 18.07.1984 - 1 BvL 3/81

    Unzulässigkeit der Richtervorlage bei Grundrechtsbeeinträchtigung von

    Auszug aus BSG, 09.05.1995 - 10 RKg 7/94
    Dies ist aber dann nicht der Fall, wenn die streitige Vorschrift in ihrer Anwendung auf den Kläger nicht verfassungswidrig ist, sondern lediglich nicht ausgeschlossen werden kann, daß der Gesetzgeber bei Änderung der Vorschrift, soweit sie für andere Betroffene verfassungswidrig ist, auch den Kläger begünstigt (vgl. BVerfG vom 24. Januar 1984, BVerfGE 66, 100; BVerfG vom 18. Juli 1984, BVerfGE 67, 239, wenn auch dort jeweils zu Fallkonstellationen, in denen das vorlegende Gericht eine verfassungswidrige Begünstigung der jeweiligen Kläger im Verhältnis zu anderen Personen gesehen hatte; die gegen diese Entscheidungen in der Literatur geäußerte Kritik - zB Aretz, JZ 1984, 918 sowie NVwZ 1985, 472 [BVerfG 18.07.1984 - 1 BvL 3/81]; Sachs, DVBl 1985, 1106 - trifft deshalb den vorliegenden Fall der verfassungswidrigen, nicht entscheidungserheblichen Teilbedeutung einer Norm nicht).
  • BVerfG, 24.01.1984 - 1 BvL 7/82

    Anforderungen an die Zuläsigkeit einer Richtervorlage

    Auszug aus BSG, 09.05.1995 - 10 RKg 7/94
    Dies ist aber dann nicht der Fall, wenn die streitige Vorschrift in ihrer Anwendung auf den Kläger nicht verfassungswidrig ist, sondern lediglich nicht ausgeschlossen werden kann, daß der Gesetzgeber bei Änderung der Vorschrift, soweit sie für andere Betroffene verfassungswidrig ist, auch den Kläger begünstigt (vgl. BVerfG vom 24. Januar 1984, BVerfGE 66, 100; BVerfG vom 18. Juli 1984, BVerfGE 67, 239, wenn auch dort jeweils zu Fallkonstellationen, in denen das vorlegende Gericht eine verfassungswidrige Begünstigung der jeweiligen Kläger im Verhältnis zu anderen Personen gesehen hatte; die gegen diese Entscheidungen in der Literatur geäußerte Kritik - zB Aretz, JZ 1984, 918 sowie NVwZ 1985, 472 [BVerfG 18.07.1984 - 1 BvL 3/81]; Sachs, DVBl 1985, 1106 - trifft deshalb den vorliegenden Fall der verfassungswidrigen, nicht entscheidungserheblichen Teilbedeutung einer Norm nicht).
  • BSG, 24.01.1995 - 10 RKg 4/93

    Grundlagen der Berechnung des Kindergeldzuschlages - Nicht-in-Anspruchnahme von

    Auszug aus BSG, 09.05.1995 - 10 RKg 7/94
    Ansonsten käme man selbst dann zu einer Vorlagepflicht mit der Begründung, im Streitjahr sei die Steuerfreiheit des Existenzminimums der Kinder nicht gewährleistet gewesen, wenn der Betroffene damals gar keine Steuern zu entrichten hatte (s das Urteil des Senats vom 24. Januar 1995 - 10 RKg 4/93): Denn eine vom Gesetzgeber als Reaktion auf die Verfassungswidrigkeit der Kindergeldhöhe für (einen Teil der) Steuerzahler vorgenommene generelle Erhöhung dieser Leistung könnte auch einem nicht Steuerpflichtigen zugute kommen.
  • BVerfG, 26.10.1976 - 1 BvR 252/73

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde mangels eines schweren und unabwendbaren

    Auszug aus BSG, 09.05.1995 - 10 RKg 7/94
    Unerheblich ist hier, ob sich aus der Verfassung generell ein Anspruch auf die Verzinsung von Sozialleistungen herleiten läßt (s hierzu BVerfG vom 26. Oktober 1976, BVerfGE 43, 53 mwN): Jedenfalls wäre eine Regelung, die im vorliegenden Zusammenhang ausdrücklich eine Verzinsung ausschlösse, ebenso wegen Verstoßes gegen Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Art. 6 Abs. 1 GG verfassungswidrig wie eine Regelung, die ein der Höhe nach unzureichendes Kindergeld gewähren würde.
  • BSG, 29.10.1992 - 10 RKg 19/91
  • Drs-Bund, 11.03.1991 - BT-Drs 12/219
  • BVerfG, 14.06.1994 - 1 BvR 1022/88

    Kindergeld

  • BSG, 28.05.1997 - 8 RKn 27/95

    Rückwirkende Anwendung der Ergänzung des § 93 Abs. 5 SGB VI durch das Wachstums-

    Eine Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG ist nur dann zulässig, wenn sich die vorgelegte Norm auch auf den Kläger des Ausgangsverfahrens verfassungswidrig auswirkt (BSG vom 9. Mai 1995, SozR 3-5870 § 10 Nr. 6).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.05.2021 - L 8 LW 13/19

    Anspruch auf Verzinsung der Nachzahlung einer Regelaltersrente nach dem Gesetz

    Auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 9.5.1995 - 10 RKg 7/94 - werde verwiesen.

    Auch dem Sozialversicherungsträger steht erstmals mit dem Inkrafttreten der Neuregelung eine gesetzliche Grundlage zur Auszahlung der durch die neuen Vorschriften begründeten Leistungen zur Verfügung (vgl. BSG Urt. v. 9.5.1995 - 10 RKg 7/94 - juris Rn. 41).

    Entgegen seiner Auffassung kann sich der Kläger für die Begründung des geltend gemachten Zinsanspruchs auch nicht auf die Ausführungen des BSG in dessen Urteil vom 9.5.1995 (10 RKg 7/94) stützen.

  • BSG, 27.02.1996 - 10 RKg 4/95
    Wie der Senat bereits im Urteil vom 9. Mai 1995 - 10 RKg 7/94 - (SozR 3-5870 § 10 Nr. 6) ausgeführt hat, liegt es nahe, die Jahre 1983 bis 1985 ebenfalls anhand der vom BMFuS im damaligen Verfahren bekanntgegebenen Bedarfswerte zu überprüfen.

    Mangels Entscheidungserheblichkeit wäre andernfalls die Aussetzung des Verfahrens, um eine Entscheidung des BVerfG nach Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG einzuholen, unzulässig (vgl Urteil des Senats vom 9. Mai 1995 - 10 RKg 7/94 -SozR 3-5870 § 10 Nr. 6 mwN).

    Wie der Senat bereits im Urteil vom 9. Mai 1995 - 10 RKg 7/94 - (aaO) zum Ausdruck gebracht hat, könnte § 10 Abs. 2 iVm § 44e BKGG auch nach Wegfall der Minderung auf Sockelbeträge beim zweiten Kind und Anhebung der Sockelbeträge für das dritte bis fünfte Kind zusammen mit den Freibeträgen nach dem EStG in bestimmten Fällen verfehlen, das Existenzminimum der Kinder in der verfassungsrechtlich gebotenen Weise steuerlich freizustellen.

    Bei der abschließenden Entscheidung wird das LSG zu beachten haben, daß nach dem Urteil des Senats vom 9. Mai 1995 - 10 RKg 7/94 - (aaO) der Nachzahlungsbetrag des Kindergeldes nach § 44e BKGG nicht erst ab dem Inkrafttreten dieser Neuregelung, sondern bereits ab dem ursprünglichen Leistungszeitraum zu verzinsen ist.

  • BSG, 19.10.2000 - B 8 KN 3/00 R

    § 33a SGB I verfassungsgemäß

    (Zu 1) Der Senat ist nicht davon überzeugt, daß § 33a SGB I - jedenfalls in seiner Anwendung auf den Kläger (vgl BSG vom 9. Mai 1995, SozR 3-5870 § 10 Nr. 6) - dem GG widerspricht.
  • BSG, 28.05.1997 - 8 RKn 9/95

    Rücknahme der Bewilligung von Witwenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung

    Eine Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG ist nur dann zulässig, wenn sich die vorgelegte Norm auch auf den Kläger des Ausgangsverfahrens verfassungswidrig auswirkt (BSG vom 9. Mai 1995, SozR 3-5870 § 10 Nr. 6).
  • BSG, 30.05.1996 - 10 RKg 8/94

    Verfassungsmäßigkeit der Kindergeldregelung für Berechtigte mit drei oder mehr

    Umgesetzt auf die Verhältnisse des Klägers ergibt sich in Anlehnung an die Berechnung in dem ebenfalls zwischen den Beteiligten ergangenen Urteil des Senats vom 9. Mai 1995 (10 RKg 7/94 = SozR 3-5870 § 10 Nr. 6) folgendes Bild: Grundlage sind die Einkommensteuerbescheide des Finanzamts Trier für den Kläger und seine Ehefrau für 1986 - vom 15. Februar 1988 - und für 1987 - vom 14. Februar 1989 - sowie die Einkommensteuer-Splittingtabelle für 1986 und 1987 (Anl 5 zum EStG, BGBl 1985 I 1223):.

    Damit aber entfällt jedenfalls für das Jahr 1987 jeder Anlaß zur Vorlage des Rechtsstreits an das BVerfG (vgl das zwischen den Beteiligten ergangene Urteil des Senats vom 9. Mai 1995, SozR 3-5870 § 10 Nr. 6).

    Zwar wäre ein Familienlastenausgleich verfassungswidrig, der die erforderliche steuerliche Freistellung des Existenzminimums der Kinder erst mit zeitlicher Verzögerung bereitstellt (s insoweit das Urteil des Senats vom 9. Mai 1995, SozR 3-5870 § 10 Nr. 6 S 46).

  • BSG, 28.05.1997 - 8 RKn 28/96
    Eine Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG ist nur dann zulässig, wenn sich die vorgelegte Norm auch auf den Kläger des Ausgangsverfahrens verfassungswidrig auswirkt (BSG vom 9. Mai 1995, SozR 3-5870 § 10 Nr. 6).
  • BSG, 25.02.2010 - B 13 R 41/09 R

    Altersrente für Frauen - Anhebung der Altersgrenze - Vertrauensschutzregelung -

    Denn das BVerfG hat betont, dass die Überprüfung einer Norm im Rahmen einer konkreten Normenkontrolle nach Art. 100 Abs. 1 GG nur insoweit in Betracht kommt, als der Kläger des fachgerichtlichen Ausgangsverfahrens von der Regelung selbst betroffen ist und auch in seiner Person eine Grundrechtsverletzung in Frage kommt (BVerfGE 122, 151, 180 unter Hinweis auf BVerfGE 117, 272, 291 f; ebenso bereits BSG, Urteil vom 9.5.1995 - 10 RKg 7/94 - SozR 3-5870 § 10 Nr. 6 - Juris RdNr 34 f) .
  • BSG, 08.02.2023 - B 5 LW 1/21 R

    Verzinsung einer Regelaltersrente bei Rentennachzahlung nach Gesetzesänderung;

    Der Kläger kann sich für einen früheren Zinsbeginn auch nicht auf das von ihm herangezogene Urteil des BSG vom 9.5.1995 (10 RKg 7/94 - SozR 3-5870 § 10 Nr. 6) beziehen.
  • BSG, 12.12.2006 - B 13 RJ 19/05 R

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit - Anhebung der Altersgrenze - Zugangsfaktor -

    Der Kläger weist keine derartigen Kinderberücksichtigungszeiten auf; damit kann sich eine unterstellte Verfassungswidrigkeit in dieser Hinsicht nicht auf ihn auswirken (vgl BSG vom 9. Mai 1995, SozR 3-5870 § 10 Nr. 6).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.04.2005 - 1 A 3099/03

    Auslegung und rechtssystematische Betrachtung der in Art. 9 § 1 Abs. 1

  • BSG, 31.10.1995 - 10 RKg 23/94

    Entziehung des Anspruchs auf Kindergeld für Ausländer mit Aufenthaltsbefugnis

  • BSG, 13.08.1996 - 10 RKg 8/95

    Befugnisse eines Steuerberaters als Verfahrensbevollmächtigter

  • BSG, 06.03.1997 - 7 RAr 42/96

    Verfassungsgemäßheit der sogenannten Karenzstunde beim Schlechtwettergeld

  • BSG, 31.03.1998 - B 8 KN 5/95 R

    Änderung des Geburtsdatums in der Versicherungsnummer bei einem in der Türkei

  • BSG, 31.03.1998 - B 8 KN 11/95 R

    Änderung des Geburtsdatums in der Versicherungsnummer bei einem in Marokko

  • BSG, 13.08.1996 - 10 RKg 2/96

    Neuregelung des § 1 Abs. 3 BKGG verfassungsgemäß

  • BSG, 28.01.1999 - B 10 LW 1/98 R

    Alterssicherung der Landwirte - Beitragspflicht - 65. Lebensjahr - Anwartschaft -

  • BSG, 06.03.1997 - 7 RAr 44/96

    Gewährung von Schlechtwettergeld für die jeweils erste Stunde eines ausgefallenen

  • BSG, 30.09.1996 - 10 RKg 24/95

    Voraussetzungen für den Kindergeldanspruch eines Ausländers - Anforderungen an

  • BSG, 15.10.1998 - B 14/10 KG 22/96 R

    Kindergeld -Berechtigtenbestimmung - Verfassungsmäßigkeit - Vorlagebeschluß -

  • BSG, 31.10.1995 - 10 RKg 25/94

    Verfassungswidrigkeit der Neuregelung des § 1 Abs. 3 Bundeskindergeldgesetz

  • BSG, 31.10.1995 - 10 RKg 22/94

    Rechtmäßigkeit einer Aufhebung der Bewilligung von Kindergeld -

  • BSG, 31.10.1995 - 10 RKg 24/94

    Verfassungswidrigkeit der Neuregelung des § 1 Abs. 3 Bundeskindergeldgesetz

  • BSG, 31.10.1995 - 10 RKg 30/94

    Rechtmäßigkeit einer Aufhebung der Bewilligung von Kindergeld -

  • BSG, 31.10.1995 - 10 RKg 27/94

    Anspruch auf Kindergeld - Bestehen eines Kindergeldanspruchs nur für Ausländer

  • BSG, 31.10.1995 - 10 RKg 28/94

    Rechtmäßigkeit einer Aufhebung der Bewilligung von Kindergeld -

  • LSG Rheinland-Pfalz, 24.01.2022 - L 2 LW 3/21
  • BSG, 31.10.1995 - 10 RKg 26/94

    Anspruch auf Kindergeld - Anspruch auf Kindergeld bei Aufenthalt in Deutschland

  • BSG, 28.05.1997 - 10 RKg 39/95

    Aufhebung einer Kindergeldbewilligung gegenüber einem nicht mehr

  • BSG, 23.02.2007 - B 13 R 198/06 B
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.02.2007 - L 4 KR 242/03
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